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Für die Belebung des Ortskerns und um die Ansiedelung neuer Handelsbetriebe zu forcieren, gibt es nun eine weitere Fördermöglichkeit seitens der Marktgemeinde Loosdorf.
Unternehmer welche sich neu und erstmalig im Zentrum (Zentrumszone lt. Flächenwidmungsplan) von Loosdorf in einer Leerfläche ansiedeln, erhalten einmalig eine Mietzinsunterstützung in Form von 50% der Mietkosten. Dies ist begrenzt für einen Zeitraum von einem Jahr und mit einem Maximalbetrag von € 5.000,00 gedeckelt. Die Verrechnung erfolgt nach Ablauf des Jahres im Nachhinein. Als Nachweis ist eine Kopie des Mietvertrages und der getätigten Mietzahlungen vorzulegen.
Zusätzlich werden Werbeeinschaltungen in den Loosdorfer Printmedien bis zu einem Wert von drei Inseraten in der kleinen Loosdorf bewegt (je 1/4 Seite) und ein Inserat (1/4 Seite) in der großen Loosdorf bewegt subventioniert.
Ansuchen sind formlos am Gemeindeamt einzureichen und werden jeweils dem Gemeindevorstand zur Genehmigung vorgelegt. Die Bewilligungswerber können auf diese Förderung keinen Rechtsanspruch erheben.
Unternehmer welche sich neu und erstmalig im Zentrum (Zentrumszone lt. Flächenwidmungsplan) von Loosdorf in einer Leerfläche ansiedeln, erhalten einmalig eine Mietzinsunterstützung in Form von 50% der Mietkosten. Dies ist begrenzt für einen Zeitraum von einem Jahr und mit einem Maximalbetrag von € 5.000,00 gedeckelt. Die Verrechnung erfolgt nach Ablauf des Jahres im Nachhinein. Als Nachweis ist eine Kopie des Mietvertrages und der getätigten Mietzahlungen vorzulegen.
Zusätzlich werden Werbeeinschaltungen in den Loosdorfer Printmedien bis zu einem Wert von drei Inseraten in der kleinen Loosdorf bewegt (je 1/4 Seite) und ein Inserat (1/4 Seite) in der großen Loosdorf bewegt subventioniert.
Ansuchen sind formlos am Gemeindeamt einzureichen und werden jeweils dem Gemeindevorstand zur Genehmigung vorgelegt. Die Bewilligungswerber können auf diese Förderung keinen Rechtsanspruch erheben.