

Marktgemeinde Loosdorf
Gemeinde
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Caritas Hochwasserhilfe für Härtefälle
01. April 2025 ab 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
BUK, Ledochowskastraße 4, 3382 Loosdorf
01. April 2025 ab 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
BUK, Ledochowskastraße 4, 3382 Loosdorf
Hilfe für Betroffene des Hochwassers 2024
Nach der Akuthilfe bietet die Caritas St. Pölten nun ab März 2025 weitere Hochwasserhilfe für soziale Härtefälle an.
Diese Unterstützung aus dem Hochwasserfonds der Caritas St. Pölten richtet sich an alle vom Hochwasser betroffenen privaten Haushalte mit Hauptwohnsitz im Diözesangebiet St. Pölten. Betroffene können sich in den nächsten Wochen im Rahmen von regionalen Caritas-Sprechstunden beraten lassen, sich über weitere Unterstützungsleistungen informieren, als auch um Unterstützung aus dem Hochwasserfonds der Caritas für Härtefälle ansuchen, wenn alle Kriterien dafür erfüllt sind.
Für die Berechnung der Härtefälle werden verschiedene Kriterien herangezogen, wie die Schadenshöhe, alle erhaltenen finanziellen Unterstützungen, vorhandene Ersparnisse, Einkommensverhältnisse sowie monatliche Belastungen des Haushalts.
Bitte bringen Sie nachstehende Unterlagen zur Prüfung der Unterstützungsberechtigung zur Sprechstunde mit:
Nach der Akuthilfe bietet die Caritas St. Pölten nun ab März 2025 weitere Hochwasserhilfe für soziale Härtefälle an.
Diese Unterstützung aus dem Hochwasserfonds der Caritas St. Pölten richtet sich an alle vom Hochwasser betroffenen privaten Haushalte mit Hauptwohnsitz im Diözesangebiet St. Pölten. Betroffene können sich in den nächsten Wochen im Rahmen von regionalen Caritas-Sprechstunden beraten lassen, sich über weitere Unterstützungsleistungen informieren, als auch um Unterstützung aus dem Hochwasserfonds der Caritas für Härtefälle ansuchen, wenn alle Kriterien dafür erfüllt sind.
Für die Berechnung der Härtefälle werden verschiedene Kriterien herangezogen, wie die Schadenshöhe, alle erhaltenen finanziellen Unterstützungen, vorhandene Ersparnisse, Einkommensverhältnisse sowie monatliche Belastungen des Haushalts.
Bitte bringen Sie nachstehende Unterlagen zur Prüfung der Unterstützungsberechtigung zur Sprechstunde mit:
- Ausweis Antragsteller*in
- Meldezettel aller Haushaltsangehörigen
- Bericht der Schadenskommission bzw. Schadensgutachten
- Bestätigung über die Versicherungsleistung
- Nachweis über die Leistungen aus dem Katastrophenfonds des Landes
- Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt
- Nachweise der monatlichen Belastung des Haushalts
- Nachweis von Sparguthaben
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate