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Naturschutzgebiet Pielach - Ofenloch - Neubacher Au

Voraussetzung für das Naturschutzgebiet war ein "historisches Versehen". Als die Pielach vor dem 1. Weltkrieg reguliert wurde hat man hier wegen des Kriegsausbruchs die Arbeiten unterbrochen und nach dem Krieg vergessen, diese weiter fortzusetzen.

Der Pielachfluss blieb daher auf dieser Strecke unreguliert, im natürlichen Zustand und überraschender Weise zunächst im Gemeinde- und nicht im Bundesbesitz. Trotz der starken kulturlandschaftlichen Veränderungen am Fluss, wie die großflächigen Schotterbaggerungen und Dammschüttungen, konnte das Flussstück natürlich erhalten und jetzt in seinem Bestand als Naturschutzgebiet gesichert werden. Es ist das zweite NSG im Bezirk Melk und wohl das schönste im ganzen Mostviertel, es ist ein natürliches Kleinod, das nicht genug geschätzt werden kann.

Bereits Anfang der Achtzigerjahre gab es erste Bemühungen die naturnahe Pielach-Flusslandschaft unter Naturschutz zu stellen. Nach mehr als 20 Jahren ist es im Zuge des EU-geförderten LIFE-Projektes "Lebensraum Huchen" endlich gelungen, die Interessen der Grundbesitzer und Gemeinden, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landwirtschaft unter einen Hut zu bringen.
Mehr als 70 ha Fluss"wildnis" zwischen Spielberg und der Lochau bei Sitzenthal sind nun als Naturschutzgebiet streng geschützt. Huchen und Nasen, Biber, Fischotter, Eisvogel, Flussuferläufer und viele andere bedrohte Tierarten werden sich an den naturnahen Gewässerlebensräumen der Pielach-Auen erfreuen, da sich der dynamische Fluss in der Neubacher Au auf den großteils ins Öffentliche Wassergut und im Ofenloch durch die Marktgemeinde Loosdorf abgelösten Grundflächen nun mehr denn je relativ frei entfalten kann. Aber auch die naturinteressierten Bürger der Anrainergemeinden und Besucher können sich an der sich üppig entfaltenden Aulandschaft, an der besonders artenreichen Tier- und Pflanzenwelt und dem hohen Erholungswert dieses jüngsten niederösterreichischen Naturschutzgebietes erfreuen.


Die Beweidung an der Pielach mit hübschen Angus- und Gallowayrindern vom Wachauer Heurigenbetrieb Bitter läuft seit 2015. Nach den behutsamen Kindertagen gelangen die Rinder auf die Weiden des Naturschutzgebietes Pielach – Ofenloch – Neubacher Au. Die robusten Rinder verbringen die Sommermonate in den Pielachauen. Die Suche nach „versteckten Rindern“ an der Pielach hat seinen ganz besonderen Reiz.

Das ruhige Verhalten der Tiere wird durch den täglichen Kontakt mit der Bauernfamilie weiter ausgebaut. Dennoch bittet Familie Bitter die Bevölkerung auf die drei Grundregeln zu achten bzw. einen respektvollen Umgang mit den Tieren!

1. Kontakt mit den Weidetieren vermeiden, nicht füttern und Abstand zu halten!
2. Ruhig verhalten und die Weidetiere nicht erschrecken!
3. Hunde immer an der Leine und bei Gefahr ableinen!


Flusslauf

Die Pielach zeigt hier noch abschnittsweise einen weitgehend natürlichen, mäandrierenden Verlauf. Vom Wasser ständig neue geschaffene Uferanbrüche schaffen Brutplätze für Steilwandbewohner wie den wunderbar gefärbten Eisvogel oder die zierlichen Uferschwalben. Wo gibt es das sonst noch in Niederösterreich?

Hochwässer können in die begleitenden Auwälder austreten, die fruchtbaren Auböden mit Nährstoffen versorgen und immer wieder neue und überraschende Entwicklungen im Flussbett bewirken. Diese intakte Flussmorphologie bietet daher in reicher Ausprägung alle jene Strukturelemente, die für natürliche Fließgewässer typisch sind, wie steile Prall- und flache Gleitufer, ausgedehnte Schotterbänke, immer wieder neu entstehende Seitenarme und enorme Mengen an Totholz, das für die ständigen kleinräumigen Erosions- und Umlagerungsprozesse wesentlich mitverantwortlich ist. Durch den Grunderwerb ist hier genug Platz geschaffen worden, damit die Pielach ihre volle Dynamik und landschaftliche Schönheit zur Entfaltung bringen kann.

Was ist ein Naturschutzgebiet und was ist dort erlaubt und verboten?

Naturschutzgebiete sind streng geschützte Gebiete, die nach dem NÖ Naturschutzgesetz nach Anhörung der Gemeinden und der berührten Interessensgruppen durch Verordnung festgelegt werden. In den NÖ Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid und Tierleben untersagt, es sei denn in der zugehörigen Naturschutzgebietsverordnung sind Ausnahmen zur Nutzung des Gebietes festgelegt worden. Karte des Naturschutzgebiets
In der Planbeilage zum Naturschutzgebiet "Pielach: Ofenloch-Neubacher Au" sind in verschiedenen Farben unterschiedliche Zonen ausgewiesen:
Die Naturzone (Gewässer) ist jener Kernbereich unmittelbar im Bereich des Flusses, wo alle Eingriffe untersagt sind, ausgenommen davon sind lediglich wasserbauliche Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken oder Anlagen.

In der ebenfalls eingriffsfreien Naturzone (dunkelgrün) sind die Au- oder Hangwälder bereits in einem so naturnahen Zustand vorhanden, dass keine Eingriffe zur Pflege notwendig sind.

In den Auwäldern der Naturentwicklungszone (hellgrün) ist als Pflegemaßnahme zeitlich begrenzt bis 31. März 2014 die Entnahme von nicht gebietsheimischen Fremdhölzern wie Robinie ("Akazie"), Eschenahorn, Hybridpappel, Götterbaum, Schwarznuss und Fichte erlaubt. Die Waldverjüngung soll auf natürliche Weise erfolgen, nötigenfalls kann die bereits selten gewordene Schwarzpappel, ein ehemaliger Charakterbaum der Weichholzauen, durch Pflanzungen gefördert werden. Die verbliebenen Auwiesen liegen in der sogenannten Managementzone (gelb), sie dürfen natürlich weiterhin extensiv bewirtschaftet werden.

Die wenigen im Privatbesitz befindlichen Flächen im Naturschutzgebiet liegen in der Pufferzone (grau), dort soll die Entwicklung standortheimischer Laubwälder unter Verzicht auf Fremdholzarten bewusst gefördert werden; eine reguläre forstwirtschaftliche Nutzung dieser Bestände ist dort aber - im Gegensatz zum restlichen Naturschutzgebiet - erlaubt.

Natürlich ist auch die Ausübung der Jagd und der Fischerei im Schutzgebiet weiterhin erlaubt, gleichfalls auch die Benutzung der vorhandenen Wege und die sanfte Nutzung für Erholungszwecke (wandern, wildbaden).

Pflege und Betreuung des Naturschutzgebietes

Die beiden Gemeinden Loosdorf und Schollach haben im Rahmen der "Kleinregion Schallaburg" einen Natur- und Umweltausschuss eingerichtet, dem Vertreter beider Gemeinden, der Bezirksforstinspektion und der NÖ Naturschutzabteilung angehören. In diesem Gremium werden alle Maßnahmen, die die Pflege und Betreuung des Naturschutzgebietes betreffen, geplant und entschieden.

Bereits im vergangen Jahr hat mit der Einbindung interessierter Bürger aus den Anrainergemeinden die Waldpflege begonnen. Nach Vorauszeige und Zuteilung die im Schutzgebiet unerwünschten Fremdgehölze (und nur diese!) geschlägert und entfernt. Um den Stockausschlag der leider sehr ausbreitungsfreudigen und konkurrenzstarken Gehölze zu vermeiden, werden die Bäume vorher "geringelt" (9/10 des Stammumfanges), und erst im Jahr darauf geschlägert. Bei all diesen Maßnahmen ist wichtig, den verbleibenden Nebenbestand an heimischen Gehölzen möglichst zu schonen, damit durch eine gute Beschattung der Neuaustrieb ebenfalls unterbunden wird.