Gemeindeförderungen
Die Marktgemeinde Loosdorf kann für bestimmte Maßnahmen Förderungen gewähren. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die nachstehend angeführten Förderungsmaßnahmen.
Die Prüfung und Bewilligung jedes einzelnen Ansuchens obliegt dem Gemeindevorstand und richtet sich nach den für diese Zwecke vorgesehenen Budgetmittel.
Für die jeweiligen Ansuchen sind die am Gemeindeamt aufliegenden Formblätter zu verwenden oder Sie downloaden diese unter https://www.loosdorf.at/gemeinde/rathaus-buergerservice/formulare
Förderungskatalog
Für die jeweiligen Ansuchen sind die am Gemeindeamt aufliegenden Formblätter zu verwenden oder Sie downloaden diese unter https://www.loosdorf.at/gemeinde/rathaus-buergerservice/formulare
Förderungskatalog
- Gemeindewohnbauförderung - Aufschließungskosten
- Zinsenzuschuß - für die Schaffung bzw. Fertigstellung von Eigenheimen bzw. Wohnungen
- Fördergelder für die Errichtung von alternativen Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen, die Durchführung von Thermografieaufnahmen, sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Geschwisterermäßigungen für den Besuch der Musikschule
- Möglichkeit der Stundung bzw. Ratenzahlungen von bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgaben und Gebühren
- Betriebsförderungen
- Förderung Vorplatzgestaltung
- Fördergelder für die Anschaffung von Alarmanlagen