Amtstafel & Termine
Kundmachungen
Versteigerungen
Ediktsdatei mit Suchmöglichkeit
Plakatwerbung neu geregelt
Zur schöneren Gestaltung unseres Ortsbildes wurden für die Plakatwerbung im Gemeindegebiet (Neubach, Sitzenthal, Rohr, Albrechtsberg und Loosdorf) etwa 20 fixe Ankündertafeln errichtet, die allen Veranstaltern kostenlos zur Verfügung stehen (siehe "Standortplan Plakatständer"). Jedoch muss vor Plakatierung eine Genehmigung der Markgtemeinde Loosdorf eingeholt werden, diese erhalten Sie während der Amtszeiten. PLAKATE OHNE GENEHMIGUNG WERDEN AUSNAHMSLOS ENTFERNT!
Das Aufstellen von eigenen Plakatständern auf öffentlichem Gut ist daher seit 1. Juni 2006 nicht mehr zulässig, da keine Bewilligung gemäß Straßenverkehrsordnung erteilt wird. Unrechtmäßig aufgestellte Tafeln werden ab diesem Termin von den Mitarbeitern des Bauhofes ausnahmslos entfernt und entsorgt.
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Plakatwerbung neu geregelt
Zur schöneren Gestaltung unseres Ortsbildes wurden für die Plakatwerbung im Gemeindegebiet (Neubach, Sitzenthal, Rohr, Albrechtsberg und Loosdorf) etwa 20 fixe Ankündertafeln errichtet, die allen Veranstaltern kostenlos zur Verfügung stehen (siehe "Standortplan Plakatständer"). Jedoch muss vor Plakatierung eine Genehmigung der Markgtemeinde Loosdorf eingeholt werden, diese erhalten Sie während der Amtszeiten. PLAKATE OHNE GENEHMIGUNG WERDEN AUSNAHMSLOS ENTFERNT!
Das Aufstellen von eigenen Plakatständern auf öffentlichem Gut ist daher seit 1. Juni 2006 nicht mehr zulässig, da keine Bewilligung gemäß Straßenverkehrsordnung erteilt wird. Unrechtmäßig aufgestellte Tafeln werden ab diesem Termin von den Mitarbeitern des Bauhofes ausnahmslos entfernt und entsorgt.
Termine
Bausprechtag
Im Zuge des Bausprechtages haben Sie die Möglichkeit, ihr Projekt bzw. Anliegen mit der Bausachverständigen zu besprechen.
Die Termine für die Bausprechtage finden im Kalender eingetragen.
Bitte unbedingt um Anmeldung, entweder per E-Mail <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.> oder telefonisch 02754/6384-13.
Mutter-Eltern-Beratung
Die Marktgemeinde Loosdorf bietet Ihnen im Rahmen des sozialen Dienstes eine kostenlose medizinische Untersuchung Ihres Kindes, die sogenannte Mutterberatung an. Bei dieser Beratung handelt es sich um eine Einrichtung des Landes Niederösterreich, deren Leistungsspektrum die Vorsorgemedizin von der Neugeborenenperiode bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr umfasst. Neben der Untersuchung des Kindes und der Gesundheitskontrolle gibt es auch Beratungsangebote zu den Themen Ernährung, Stillen, Entwicklung, Zahnhygiene und Pflege sowie zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten.
Adresse: Sportplatzgasse 9, 3382 Loosdorf (betreubares Wohnen).
Im Veranstaltungskalender finden sie die aktuellen Beratungstermine.
Im Zuge des Bausprechtages haben Sie die Möglichkeit, ihr Projekt bzw. Anliegen mit der Bausachverständigen zu besprechen.
Die Termine für die Bausprechtage finden im Kalender eingetragen.
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Mutter-Eltern-Beratung
Die Marktgemeinde Loosdorf bietet Ihnen im Rahmen des sozialen Dienstes eine kostenlose medizinische Untersuchung Ihres Kindes, die sogenannte Mutterberatung an. Bei dieser Beratung handelt es sich um eine Einrichtung des Landes Niederösterreich, deren Leistungsspektrum die Vorsorgemedizin von der Neugeborenenperiode bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr umfasst. Neben der Untersuchung des Kindes und der Gesundheitskontrolle gibt es auch Beratungsangebote zu den Themen Ernährung, Stillen, Entwicklung, Zahnhygiene und Pflege sowie zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten.
Adresse: Sportplatzgasse 9, 3382 Loosdorf (betreubares Wohnen).
Im Veranstaltungskalender finden sie die aktuellen Beratungstermine.
Fundgegenstände
Das Fundamt in unserem Bürgerservice ist Anlaufstelle für verlorene und gefundene Gegenstände und Fundsachen.
Folgende Aufgaben werden vom Fundamt erledigt:
• Entgegennahme von Fundgegenständen bzw. Ausfolgung an den Verlustträger
• Ausfertigung von Verlustanzeigen für bestimmte Gegenstände
• Aufbewahrung von Fundgegenständen (max. ein Jahr)
Meldepflicht eines Fundes:
Ist der Fund über € 10,00 wert, ist der Finder gesetzlich verpflichtet, diesen beim Fundamt abzugeben. Bitte diesen einfach im Büro abgeben oder in den Gemeinde-Briefkasten werfen.
Finderlohn:
Wird der rechtmäßige Eigentümer gefunden, haben Sie als Finder Anspruch auf Finderlohn. Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch, den der jeweilige Finder gegenüber dem Verlustträger geltend machen kann.
Ansprechpartner:
Sabine Fröschl
Telefon: 02754 63 84 12
Mail: <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
Folgende Aufgaben werden vom Fundamt erledigt:
• Entgegennahme von Fundgegenständen bzw. Ausfolgung an den Verlustträger
• Ausfertigung von Verlustanzeigen für bestimmte Gegenstände
• Aufbewahrung von Fundgegenständen (max. ein Jahr)
Meldepflicht eines Fundes:
Ist der Fund über € 10,00 wert, ist der Finder gesetzlich verpflichtet, diesen beim Fundamt abzugeben. Bitte diesen einfach im Büro abgeben oder in den Gemeinde-Briefkasten werfen.
Finderlohn:
Wird der rechtmäßige Eigentümer gefunden, haben Sie als Finder Anspruch auf Finderlohn. Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch, den der jeweilige Finder gegenüber dem Verlustträger geltend machen kann.
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Sabine Fröschl
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