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LOOSDORFplus GESCHENKKARTE

Die neue GUTSCHEIN-GESCHENKKARTE in der praktischen Übergabemappe. Initiiert und vorgestellt von der Loosdorfer Wirtschaft AKTIV  im November 2022, löst die neue Geschenkkarte das Gutscheinsystem der LOOSDORFcard-Alt ab und ist als Alternative zum "LoosdorferTALER" gedacht, welcher in den nächsten Jahren ebenfalls auslaufen wird. 


VORTEILE der neuen LOOSDORFplus-GESCHENKKARTE:
  • Die LOOSDORFplus-Geschenkkarte kann mit einem frei wählbaren €-Geldbetrag aufgeladen werden.
  • €-Guthaben auf einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte können nur bei LOOSDORFplus-Partnerbetrieben eingelöst werden.
  • Zur Auflistung dieser LOOSDORFplus-Partnerbetriebe bitte hier auf   Akzeptanzstellen < klicken.
  • €-Guthaben auf einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte sind auch in Teilbeträgen einlösbar. Restguthaben bleiben bis zum Ende der Gültigkeit der LOOSDORFplus-Geschenkkarte einlösbar, danach können diese nicht mehr verwendet werden und verfallen.
  • Es ist möglich das €-Guthaben einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte auf die LOOSDORFplus-Karte als auch auf die LOOSDORFplus-APP zu übertragen. Dies ist jedoch nur bei Infopoint SchmuckBERGER  möglich.
  • Nachhaltigkeit ist ein Vorteil der neuen LOOSDORFplus-Geschenkkarte, sie ist wiederbeladbar. Die leere LOOSDORFplus-Geschenkkarte kann vom Inhaber bei Infopoint SchmuckBERGER wieder mit einem €-Guthaben aufgeladen und weiter als Zahlungsmittel verwendet werden. Daher bitte eine leere LOOSDORFplus-Geschenkkarte nicht wegwerfen bzw. einbehalten, sondern weiterverwenden, weiterschenken oder bei einem LOOSDORFplus-Partnerbetrieb bzw. bei Infopoint SchmuckBERGER abgeben.
  • ​LOOSDORFplus-Geschenkkarten können auch direkt beim Verein Loosdorfer Wirtschaft Aktiv per eMail unter   <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>  mit einem vordefiniertem Guthaben bestellt werden. Abholung und Bezahlung direkt bei Infopoint SchmuckBERGER. Postversand mit Rechnung ist möglich, die Auslieferung erfolgt jedoch nur gegen Vorauskasse.
  • Alle in Loosdorf ansässigen Unternehmen bzw. Betriebe können LOOSDORFplus-Geschenkkarten für den Eigenbedarf als Bonifikationsgeschenkkarte für Mitarbeiter bzw. Unternehmenskunden erwerben.
  • LOOSDORFplus-Partnerunternehmen können LOOSDORFplus-Geschenkkarten bei Eigenbedarf erwerben, die Beladung und Verrechnung erfolgt über den unternehmenseigenen LOOSDORFplus - Partneraccount.
  • €-Guthaben auf einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte können NICHT IN BAR abgelöst werden.
  • Die Gültigkeit der aufgeladenen LOOSDORFplus-Geschenkkarte bzw. des aufgebuchten €-Guthabens liegt bei 5 Jahren, gerechnet ab Kaufdatum lt. Kassenbeleg bzw. lt. Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeit der LOOSDORFplus-Geschenkkarte kann diese nicht mehr verwendet werden und verfällt. 
Die LOOSDORFplus-Geschenkkarte hat einen abweichenden Anwendungszweck als die LOODORFplus-KARTE und LOOSDORFplus-APP. Daher sind eigene "Allgemeine Geschäftsbedingungen für LOOSDORFplus-Geschenkkarten" gültig. Diese können Sie im nächsten Abschnitt nachlesen.

LOOSDORFplus-Geschenkkarten sind EINLÖSBAR bei folgenden LOOSDORFplus-Partnerbetrieben:

Allgemeine Geschäftsbedingungen - LOOSDORFplus-GESCHENKKARTE

Im Funktionsumfang des unternehmens- und branchenübergreifenden Kundenbindungsprogrammes LOOSDORFplus sind auch wiederbeladbare Gutscheinkarten, als Geschenkkarten bezeichnet, enthalten und erhältlich. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle käuflich erworbenen Guthaben auf einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte. Der Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ behält sich geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen der AGB, insbesondere Erweiterungen der Teilnahmeberechtigungen für Nutzer, redaktionelle Anpassungen und rein stilistische Änderungen vor.

Darüberhinausgehende Änderungen erlangen Wirksamkeit... zum weiterlesen HIER klicken!